Im Erkrankungsfall
Wenn ein Kind erkrankt ist und daher die Schule nicht besuchen kann, sollten die Erziehungsberechtigten die Schule möglichst sofort benachrichtigen.
Melden Sie Ihr Kind bitte über unsere SchoolFox-App krank. Die Zugangsdaten erhalten Sie von den Klassenlehrkräften.
Achtung!!!
Sollte ein Kind morgens nicht zum Unterricht erscheinen und es ist keine Entschuldigung seitens der Erziehungsberechtigten erfolgt, wird unter Umständen eine polizeiliche Suchaktion gestartet.
Ansteckende Krankheiten
Besonders in Fällen ansteckender Krankheiten ist es dringend notwendig, den Grund des Schulversäumnisses bekannt zu geben. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt gemäß §34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz.
Beurlaubungen
Ein Kind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden (z.B. Todesfall in der Familie, Hochzeit naher Angehöriger, Kur- oder Therapieaufenthalte).
Die Gründe für die Beurlaubung sind in der Regel durch Dokumente schriftlich nachzuweisen. Die Beurlaubung soll rechtzeitig (ca. 6 Wochen vorher – wenn möglich -) schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
!!! Achtung !!!
Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler / eine Schülerin nur in dringenden Ausnahmefällen und auch nur einmal während der Grundschulzeit beurlaubt werden.
Eine Beurlaubung mit dem Zweck, die Ferien zu verlängern oder z.B. günstigere Reisepreise zu nutzen, ist grundsätzlich nicht möglich.

